Lieferketten-sorgfalts-pflichten-gesetz (LkSG)
„Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Menschenrechts-verletzungen in Lieferketten“
Selbstverpflichtungserklärung
Mit unserem unternehmerischen Handeln sind wir, die Hessenkemper GmbH Teil der nationalen und oder internationalen Wertschöpfungskette unseres Kunden. Entsprechend unserer unternehmerischen Leitlinie setzen wir uns für ökonomisches, soziales und ökologisches handeln ein. Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskriterien prüfen wir in unserem Teil der Wertschöpfungskette; das schließt sowohl den eigenen Unternehmensbereich und die direkten Lieferanten mit ein. Wir übernehmen in unserem unternehmerischen Handeln bereits heute, obwohl wir nach der EU-Richtlinie weder durch unsere Unternehmensgröße, noch zu einer Risikobranche gehörend, nicht verpflichtet sind, die Verantwortung in unserem Teil der Kunden/Lieferanten – Lieferkette.
Wir kontrollieren und überprüfen unsere Lieferanten und wenn möglich auch die Vorlieferanten in Ihrem Verhalten und dokumentieren diese Informationen und gleichen sie mit unserem eigenen Verhalten und Vorgaben ab.
Nachfolgend aufgeführte, wesentliche Punkte sind Kriterien im Umgang mit unseren Lieferanten. Die Einhaltung ist für uns und unsere Lieferanten eine Verpflichtung.
- Menschenrechte und Arbeitssicherheit
Verbot von Diskriminierung, Zwangsarbeit, moderne Sklaverei, Menschenhandel, Kinderarbeit, gesetzlicher Mindestlohn - Umwelt
Einhaltung gültiger nationaler Gesetze zur Vermeidung von Umweltschäden und Luftverunreinigung; ressourcenschonender Umgang mit Luft, Wasser, Energie und Abfall - Ethik
Fairer Wettbewerb, Korruptionsbekämpfung, Befolgung von Exportkontroll- und Zollgesetzen, Datenschutz und Datensicherheit
Stand: 12/2022